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SUPERVISION > Einzeln


In der Einzelsupervision liegt der Fokus auf dem eigenen beruflichen Handeln und, wenn gewünscht, auf dessen Hintergründen. In einer vorgeschalteten Sitzung (Kontaktsitzung) mit der TeilnehmerIn wird geklärt, ob es zu einem gemeinsamen Supervisionsprozess (Kontrakt) kommen soll. Die dafür notwendigen Bedingungen werden dabei vereinbart. Themenfelder oder Zielrichtungen können vereinbart werden. In der Regel beträgt der Zeitumfang für eine Sitzung 90 Minuten.